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 Tiefe Wasserstände gefährden Fische (Foto: wikipedia commons).
Tiefe Wasserstände gefährden Fische (Foto: wikipedia commons).

Einige Kantone halten die im Gewässerschutzgesetz vorgeschriebenen Restwassermengen nach wie vor nicht ein.

1992 wurde im Gewässerschutzgesetz festgelegt, dass dort, wo Wasser beispielsweise für Wasserkraftwerke entnommen wird, genug Restwasser für die Wasserlebewesen übrig bleiben muss. Die Kantone hatten zwei Jahrzehnte Zeit, dies umzusetzen. Seit fünf Jahren sollte diese Massnahme daher nun überall umgesetzt sein. Dennoch haben aktuell nur sieben Kantone diese Vorgabe vollständig erfüllt. Am stärksten in Verzug sind die Kantone Wallis und Graubünden. Insgesamt wurden ein Viertel der notwendigen Sanierungen nach wie vor nicht umgesetzt. Der Bund ermahnt nun die für die Umsetzung zuständigen Kantone, die Sanierungen bis Ende 2018 abzuschliessen.

Ab 2019 genug Wasser für alle Fische?

Leider gilt die Sanierungspflicht aber längst nicht für alle Wasserentnahmestellen. Für diejenigen, die vor 1992 bewilligt wurden, gilt diese Bestimmung erst, wenn die Konzession erneuert wird. Bis diese erneuert wird, müssen die Restwasserstrecken nur dann saniert werden, falls dies „wirtschaftlich tragbar“ sei. Für den Kanton Schwyz beispielsweise gelten bereits Mindereinnahmen von mehr als zwei Prozent als „nicht tragbar“, wie eine Recherche von „Heidis Mist“ ergeben hat. Da die Kantone bei alten Anlagen zudem in Eigenregie festlegen können, wie viel Restwasser angemessen sei, darf eine Restwasserstrecke auch trocken fallen – trotz verheerender Konsequenzen für die Wasserbewohner.

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