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Wegen Erkrankung des Inhabers einer Fischzucht im thurgauischen Balterswil musste das Veterinäramt im November eingreifen. Mangels Zeit und Alternativen wurden Tausende von Fischen geschlachtet und entsorgt.

Das weckte Kritik am Handeln des Kantonstierarzts, aber auch Fragen betreffend die Verantwortung von Fischzüchtern und das Fehlen eines Notfallplans. Der Verein fair-fish ging diesen Fragen nach und befragte unabhängige Fachleute. Im folgenden versuchen wir, aus den einander teilweise widersprechenden Informationen ein Bild zu gewinnen und Massnahmen vorzuschlagen, dank welcher sich ähnliche Fälle vermeiden liessen. In drei Worten: mehr kontrollierte Eigenverantwortung.

Am 31. Oktober wurde das Thurgauer Veterinäramt darüber informiert, dass der Inhaber einer Fischzucht in Balterswil hospitalisiert werden musste. Da er die Anlage offenbar weitgehend alleine betrieben hatte, sah sich das Amt gezwungen, im Sinne des Tierschutzgesetzes aktiv zu werden. Am 20. November veröffentlichte der Kanton folgende Mitteilung: «Weil die tierschutzkonforme Betreuung der Tiere nicht mehr gewährleistet war, musste das Veterinäramt des Kantons Thurgau in Balterswil eine Fischzucht mit drei bis vier Tonnen Tieren auflösen. Ein Teil der Fische konnte in anderen Fischanlagen untergebracht werden, die restlichen Tiere wurden zwei Zoos als Futtermittel abgegeben oder fachgerecht entsorgt. Die eingeschränkte Qualität der Fische liess eine Verwendung als Nahrungsmittel für den Menschen nicht zu.»


Überstürzte Aktion des Kantonstierarzts?

Die Kritik an Kantonstierarzt Paul Witzig liess nicht auf sich warten. Für fair-fish ging es zuerst darum, abzuklären, ob der Kantonstierarzt durch sein Handeln das Tierschutzgesetz verletzt haben könnte. Einerseits fordert das Gesetz in Artikel 3, die Würde des Tiers zu respektieren, und nennt im Artikel 24 als erste Massnahme bei behördlichem Einschreiten die Unterbringung der Tiere, erst danach deren Tötung. Ein Schreiben mit entsprechenden Fragen ging an den zuständigen Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer. Parallel dazu befragte fair-fish verschiedene Fischzucht-Fachleute aus den Bereichen Produktion, Handel, Wissenschaft und Ausbildung.

Aus Regierungsrat Schönholzers Antwort: «Die Beschlagnahmung von Tieren dient immer dem Hauptziel, ein Leiden der Tiere zu verhindern oder nicht unnötig zu verlängern. Gleichzeitig muss der Schaden für den Tierhalter so gering wie möglich gehalten werden. (…) kann ich festhalten, dass ein erheblicher Teil der Fische in  anderen Fischanlagen untergebracht werden konnten. Die Fische, die in Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips nicht  anderweitig untergebracht werden konnten, wurden fachgerecht und tierschutzkonform getötet und anschliessend soweit wie möglich zugunsten zweier Zoos für die Fütterung ihrer Zootiere abgegeben oder fachgerecht entsorgt.» Weiter führt Schönholzer aus: «Das Veterinäramt hat vorgängig zur Auflösung der Fischzucht sämtliche zumutbaren Alternativen geprüft. Die umfangreichen Abklärungen  haben jedoch ergeben, dass innert nützlicher Frist keine valable Alternative zur raschen Räumung der Ablage bestand.»

Die vom Kanton genannten Zahlen stehen im Widerspruch zu den Angaben, die der Züchter kurz nach der Schlachtung einem von fair-fish befragten Fachmann gemacht hatte: Danach hätten sich in der Anlage 47’000 Fische befunden, davon 9000 schlachtreife über 650 Gramm mit einem Gesamtgewicht von rund sechs Tonnen, 12’000 Fische zwischen 350 und 650 Gramm und 26’000 Fische unter 350 Gramm, insgesamt demnach mindestens 12 Tonnen. Ein anderer Züchter, der von Balterswil jeweils Jungfische bezogen hatte, hält diese Zahlen allerdings für masslos übertrieben.

In einem früheren Fall hatte der Thurgauer Kantonstierarzt lange zugewartet, bis er Massnahmen gegen eine tierquälerische Pferdezucht ergriff. Darum habe er diesmal überstürzt eingegriffen, um nicht wieder Kritik zu ernten, so vermuten einige der von fair-fish Befragten.


Massnahmen zur Rettung der Fische

Aus Sicht der Fische wäre es wohl die beste Lösung gewesen, eine Fachperson mit dem Weiterbetrieb der Anlage zu beauftragen, bis eine definitive Lösung gefunden wäre. Gleichzeitig hätte so auch der Totalschaden für den Inhaber vermieden werden können.

Ist nach einer solchen Lösung gesucht worden? Aus Fischzuchtkreisen erhalten wir unterschiedliche Reaktionen; einige Fachleute waren vom Veterinäramt kontaktiert worden, viele andere offenbar nicht. In Bezug auf die Weiterführung der Anlage sind sich die Fachleute nicht einig. Einige vermissen, dass der Kanton nicht nach einer geeigneten Person Ausschau gehalten habe. Andere, welche den Betrieb kennen, weisen darauf hin, die Anlage mit geschlossenem Wasserkreislauf sei Eigenbau und daher speziell, und zudem habe kaum jemand in der Schweiz Erfahrung mit der Haltung von Barramundi, einer exotischen Fischart, welche der Betrieb als Setzlinge importierte, um sie schlachtreif zu mästen oder als Jungfische an andere Betriebe zu verkaufen. Dafür reiche die übliche Fischzuchtausbildung nicht; es hätte nur jemand die Führung dieses Betriebs übernehmen können, der bereits in ihm gearbeitet habe; aber genau diese Person habe gefehlt, weil Mitarbeiter nie lange im Betrieb geblieben seien. Das Veterinäramt hatte insofern Glück, als es einen ehemaligen Mitarbeiter der Anlage für deren vorübergehende Betreuung gewinnen konnte; eine längerfristige Übernahme des Betriebs aber kam auch für ihn offenbar nicht in Frage. Die langfristige Perspektive des Betriebs scheint fraglich gewesen zu sein; ein Kenner der Anlage hält es für aufwendig, zwei komplett unterschiedliche Warmwasserfischarten in einer schlecht isolierten Kreislaufanlage tiergerecht zu betreuen; er beurteilt den Betrieb als stark defizitär. Dem widerspricht ein anderer Fachmann, der Einblick in die Bilanzen der letzten zwei Jahre hatte.

Der Entscheid des Kantons, den Betrieb in Balterswil zu schliessen, scheint also nachvollziehbar. Als nächstes war nach der Vorgabe des Tierschutzgesetzes zu prüfen, ob die Fische in einem anderen Betrieb untergebracht werden können. Das Problem dabei ist, dass kein Fischzüchter gerne fremde Fische aufnimmt, da immer ein Risiko besteht, dass damit Krankheiten in den eigenen Bestand eingeschleppt werden. Erkrankte Rinder oder Schweine können in separate Stallabteile verlegt werden, in einer Fischzucht ist das kaum möglich. Erschwerend kam hinzu, dass es sich bei den Fischen nicht um hierzulande gängige Arten wie Forellen handelte, sondern – nebst Tilapia – um Barramundi, deren Absatz ungewiss sei, wie ein Fachmann zu bedenken gibt. Dennoch ist es dem Kanton gelungen, zwei Betriebe zu finden, die anscheinend etwa die Hälfte der Fische übernahmen – was sie nicht getan hätten, wären sie nicht in einem guten Zustand gewesen. Mindestens ein weiterer angefragter Fischhalter hat es aber offenbar abgelehnt, die Verantwortung für die Fische zu übernehmen.


Würde der Tiere gewahrt?

Das heisst zugleich: Schätzungsweise für die Hälfte der Fische gab es keine Alternative zur baldigen Tötung. Der Kanton fragte daher einige Fischhändler an, ob sie interessiert wären, die Fische zu kaufen, zu verarbeiten und ihrer Kundschaft anzubieten. Die kontaktierten Händler kritisieren aber, sie hätten die Fische unbesehen zum Verkauf übernehmen müssen. Man habe Witzig darauf hingewiesen, dass Fische aus einer derartigen Anlage zuerst einige Tage in frischem Wasser ausgenüchtert werden müssten, da ihr Fleisch sonst nicht verkäuflich sei. Witzig habe dies jedoch ausgeschlagen, da der Kanton die Fische nicht noch ein paar weitere Tage halten könne. Ebenfalls aus Zeitgründen wollte er dem Handel keine Zeit für eine Qualitätsprobe lassen. Ein vom Kanton nicht kontaktierter Experte kritisiert, das Veterinärmat habe sich zu wenig umgesehen; beispielsweise gäbe es eine Firma mit grossen Hälterungstanks, in welchen die Fische bis zur Schlachtung hätten ausgenüchtert werden können. Offen bleibt allerdings, ob diese Firma im konkreten Fall hätte helfen können und ob der Transport der Fische nicht die grössere Qual gewesen wäre als die rasche Schlachtung.

Man kann sich, wie das einige der von uns befragten Fachleute tun, auf den Standpunkt stellen, den Fischen sei es egal, zu welchem Zweck sie getötet würden, Hauptsache schonend. Im Konzept der Würde steckt jedoch eine ethische Frage nach der Rechtfertigung des Tötens. Es dürfte wohl von jedem Menschen als ungerechtfertigt betrachtet werden, ein Tier zu zeugen und aufzuziehen, nur um es am Ende zu töten und wegzuwerfen. Für eine Mehrheit der Menschen hingegen ist es gerechtfertigt, ein Tier zu töten, wenn es als Nahrung dient. Von daher ist die Frage erheblich, ob es sich in Balterswil hätte vermeiden lassen, dass ein Teil der Fische nicht einmal als Futter genutzt, sondern als Abfall entsorgt werden musste.


Schlachtung tierschutzkonform erfolgt?

«Die Würde der Tiere war beim Einschreiten des Veterinäramtes gewahrt», meint jedoch Schönholzer, und fügt bei: «ganz im Gegensatz zur vorherigen Tierhaltung.» Das klingt, als hätte die Tierhaltung zu wünschen übrig gelassen. Fachleute, die den Betrieb kennen, betonen im Gegenteil die Kompetenz des Inhabers, der sich leidenschaftlich für das Wohl seiner Fische engagiert habe. Einer schildert sogar, er habe den Betrieb jeweils nur im Dunkeln und auf leisen Sohlen betreten habe, um die Fische nicht zu erschrecken.

Bemerkenswert dabei: Der Inhaber war bis zuletzt mit dem Notfallsystem im Betrieb verbunden und hatte über die Videokamera stets Einblick. Bevor das Veterinäramt jedoch zur Schlachtung schritt, stellte es als erstes die Kamera ab, wie der Inhaber in einer SMS an einen von uns kontaktierten Fachmann schrieb. Dieser stellt sich den Stress vor, den die Tötung, ja: das Massaker für so viele Fischen innert weniger Stunden bedeutet haben muss (wenn es denn so viele waren, wie der Inhaber angab), und fragt sich: War bei der Tötung ein Fachmann dabei? Wurde auf genügend Sauerstoff im Wasser geachtet? Wurden die spezifischen Parameter der elektrischen Betäubung für alle Fische eingehalten? Ein zweiter Fachmann fügt bei, die Aktion sei durchgezogen worden, als hätte aus Tierschutzsicht ein dringender Notfall bestanden. Sollten die tierschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen der Tötung der Fische nicht eingehalten worden sein, wäre der Tatbestand der Tierquälerei (qualvolle Tötung im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG) zu prüfen.

 

Stellvertretung als Schlüssel

Es bleiben einige Fragen offen zum Vorgehen des Thurgauer Veterinäramts im Fall Balterswil, denen der Kanton im Sinne der Qualitätsverbesserung nachgehen sollte, auch als Lehrbeispiel für andere Veterinärämter. Entscheidend aber ist, das betonen mehrere der befragten Fachleute, die Lösung des Problems nicht von dessen Ende her zu suchen, also beim Kantonstierarzt, sondern an dessen Anfang, auf den Betrieben.

Auf dem Betrieb in Balterswil wechselten die Mitarbeiter oft. So war, ausser für einen kurzfristigen Einsatz, niemand da, der hätte einspringen können, als die gesundheitlichen Probleme des Inhabers zunahmen. Kenner des Betriebs versichern uns, sie hätten ihn ermahnt, sich rechtzeitig um eine Lösung zu kümmern oder die Fische selber zu töten und den Betrieb einzustellen. Doch er hing an seinem Lebenswerk und zog den Betrieb, wohl auch mangels Mitteln, alleine durch, bis er schlicht nicht mehr konnte.

Gerade in der Fischzucht, in der fast jeder Betrieb individuell ist, sind eingearbeitete Stellvertreter absolut unerlässlich. Die Kosten der (betriebsinternen oder externen) Stellvertretung müssen Bestandteil des Businessplans, der Betriebsbewilligung und der periodischen Kontrollen sein. Gleichzeitig tut die Branche im eigenen Interesse gut daran, zusammen mit dem Bund für eine hohe Qualität der Ausbildung von Züchtern und Kontrolleuren zu sorgen und eine Anlaufstelle für Notfälle zu schaffen, zum Beispiel im Rahmen der vom Bund angeregten Koordinationsstelle Fischzucht.

 

Fazit: Vorschlag vorbeugender Massnahmen

1. Auf Ebene Betrieb
Jeder Betrieb verfügt über eine definierte, eingearbeitete und jederzeit einsatzbereite Stellvertretung (interner Mitarbeiter oder externe Dienstleistung).
Die stellvertretende Person bzw. Firma bezeugt ihre jederzeitige Einsatzbereitschaft.
Der Managementplan enthält die vollen Kosten für die Stellvertretung.

2. Auf Ebene Kanton
Betriebsbewilligung wird nur erteilt, wenn die Voraussetzungen der Stellvertretung gemäss 1. erfüllt sind
Zur periodischen Tierschutzkontrolle des Betriebs gehört die Überprüfung, ob die Voraussetzungen der Stellvertretung erfüllt sind.
Personen, welche Fischzuchtbetriebe kontrollieren, verfügen über eine Ausbildung in Fischgesundheit und Fischwohl, mindestens aber über den FBA Aquakultur.
In Notfällen entscheidet der Kanton über die zu treffenden Massnahmen nach Rücksprache mit der Koordinationsstelle Fischzucht gemäss 4.

3. Auf Ebene Bund (BLV)
Der Bund schreibt eine Ausbildung in Fischgesundheit und Fischwohl für Vollzugsbeamte und Kontrolleure in Fischzuchten vor und trägt zum Zustandekommen eines entsprechenden Kursangebots bei.
Der Bund schreibt die Stellvertretung gemäss 1. und deren Kontrolle gemäss 2. vor.
Der Bund trägt zum Zustandekommen einer Koordinationsstelle Fischzucht gemäss 4. bei.

4. Auf Ebene Branche
Die professionell mit Fischzucht befassten Personen und Organisationen (Produktionsbetriebe, vor- und nachgelagerte Betriebe, Forschung, Ausbildung, Tierschutz und Vollzug) tragen zum Aufbau einer Koordinationsstelle Fischzucht bei.
Die Koordinationsstelle organisiert oder unterstützt das BLV bei:

  • Austausch von Fachwissen und Handlungsempfehlungen,
  • Praktika und Kurse für Auszubildende
  • Anlaufstelle für Notfälle
  • Management eines Expertenpools
  • interkantonale Koordination

 

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