Das UNO-Seerechtsübereinkommen von 1982 (UNCLOS) umfasst nur Meeresgebiete innerhalb der Wirtschaftszonen von Küstenstaaten. Zwei Drittel der Meeresoberfläche sind davon nicht betroffen. Ein UNO-Abkommen zum Schutz der Biodiversität jenseits der nationalen Gerichtsbarkeit (BBNJ) soll einen rechtlichen Rahmen festgelegen, um den weiteren Verlust an Wildbeständen zu verhindern.
Doch das seit Jahren verhandelte BBNJ-Abkommen kommt noch immer nicht zustande, weil die UNO-Mitgliedsstaaten sich im vergangenen März nicht einigen konnten. Wissenschafter und Umweltorganisationen geben jenen Staaten die Schuld, die sich «nur schleppend bewegen». Russland, Island und weitere Länder verlangen gar, dass die Fischerei vom Abkommen ausgenommen werden müsse.
Auch die Schweiz habe zum vorläufigen Scheitern beigetragen, kritisiert Greenpeace Schweiz. Sie habe die Schaffung eines Gremiums verhindert, das Meeresschutzgebiete einrichten könnte.
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