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Schweizer Tierschutzverordnung

Endlich Tierschutz für Fische!

Die neue Tierschutzverordnung vom Oktober 2008 brachte endlich auch den Fischen und den Krebsen etwas. Wesentliche Forderungen von fair-fish wurden zum Teil aufgenommen:

  • Fische sind «schonend» und «unverzüglich» zu töten. Die beiden Bestimmungen sind zwar noch zu unklar. Und einzelne Betäubungs- und Tötungsmassnahmen sind inakzeptabel. Aber der Grundsatz wird nun endlich festgehalten.
  • Ausbildung wird Pflicht: Wer mit lebenden Fischen umgeht, muss sich über ausreichende Kenntnisse ausweisen können. Das ist ein grosser Fortschritt.
  • Haltung von Speisefischen: Hier ist der Entwurf am schwächsten. Die zugelassenen Besatzdichten sind viel zu hoch für eine artgerechte Haltung. Zudem fehlen Richtlinien für die Gestaltung und Strukturierung der Becken. Damit wären Enge und Oednis für die meisten Fische weiterhin trister Alltag.

 

Weiterhin Fischunwohl auch in der Schweiz

Nicht alles, was fair-fish fordert, wurde 2008 ins Recht gesetzt. Immerhin konnten wir damals entscheidende Pflöcke einschlagen und faule Manöver verhindern. Wir beobachten die Umsetzung der Verordnung und drängen auf Nachbesserungen – so etwa in der Fischzucht. Oder in der Berufsfischerei.

Bei der 2012 eingeleiteten neusten Revision der Tierschutzverordnung will das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) allerdings nicht einen der von uns kritisierten Mängel beheben. Entsprechend geharnischt fällt unsere Stellungnahme aus.

Aktuelle fair-fish-Stellungnahmen

Wie umsetzen?

Fischerkreise liefen zum Teil Sturm gegen die neue Tierschutzverordnung.
Sie hielten die geplanten Vorschriften für unnötig oder übertrieben. Sie werden nun umdenken müssen. Aber wie?

Wie sollen Berufsfischer die Fische betäuben und töten? fair-fish hatte ihnen Hilfe bei der Entwicklung von geeigneten Techniken angeboten , bisher leider vergeblich.

Schwieriger wird es sein, die Absicht des Gesetzes bei Fischzuchten zu vollziehen. Die Verordnung ist unklar, unvollständig und zu lasch. Das gilt auch für den Entwurf zur Revision dieser Verordnung (2012) – er kommt daher als hätte es den Fall «Melander» nie gegeben…

Gerade in der Fischzucht ist weitere Forschung nötig, um artgerechte Haltung genauer zu definieren und zu fördern.



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