Schweizer Tierschutzverordnung
Endlich Tierschutz für Fische!
Die neue Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 bringt endlich auch den Fischen und den Krebsen etwas. Wesentliche Forderungen von fair-fish sind zum Teil aufgenommen worden:
- Fische sind «schonend» und «unverzüglich» zu töten. Die beiden Bestimmungen sind zwar noch zu unklar. Und einzelne Betäubungs- und Tötungsmassnahmen sind inakzeptabel. Aber der Grundsatz wird nun endlich festgehalten.
- Ausbildung wird Pflicht: Wer mit lebenden Fischen umgeht, muss sich über ausreichende Kenntnisse ausweisen können. Das ist ein grosser Fortschritt.
- Haltung von Speisefischen: Hier ist der Entwurf am schwächsten. Die zugelassenen Besatzdichten sind viel zu hoch für eine artgerechte Haltung. Zudem fehlen Richtlinien für die Gestaltung und Strukturierung der Becken. Damit wären Enge und Oednis für die meisten Fische weiterhin trister Alltag.
Nicht alles, was fair-fish gefordert hat, ist nun ins Recht gesetzt. Immerhin konnten wir entscheidenden Pflöcke einschlagen und faule Manöver verhindern.
fair-fish wird die Umsetzung der Verordnung beobachten und auf Nachbesserungen dringen – so etwa in der Fischzucht.
Oder in der Berufsfischerei.
Wie umsetzen?
Fischerkreise liefen zum Teil Sturm gegen die neue Tierschutzverordnung.
Sie hielten die geplanten Vorschriften für unnötig oder übertrieben. Sie werden nun umdenken müssen. Aber wie?
Wie sollen Berufsfischer die Fische betäuben und töten? fair-fish hatte ihnen Hilfe bei der Entwicklung von geeigneten Techniken angeboten, bisher leider vergeblich. Vielleicht tagt jetzt Einsicht?
Schwieriger wird es sein, die Absicht des Gesetzes bei Fischzuchten zu vollziehen. Die Verordnung ist zu unklar und zu lasch. Hier ist weitere Forschung nötig, um artgerechte Haltung zu fördern.
