Wie wohl ist es Zuchtfischen?

Petitionsübergabe ans Bundesamt für Veterinärwesen in Bern. Foto: Thomas Haug/ProTier

Schweizer Tierschutzverordnung

Die am 1. September 2008 in Kraft gesetzte neue Schweizer Tierschutzverordnung hat auch den Fischen einige Verbesserungen gebracht. Von Tierwohl in Schweizer Fischzuchten kann aber auch heute nur im Ausnahmefall gesprochen werden.

Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der ersten grossen Fischzuchtfabrik der Schweiz («Melander») hat fair-fish das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) auf Mzahlreiche Fragen aufmerksam gemacht. Mehr als ein Jahr später hat das BVET darauf geantwortet, ohne auf die Fragen wirklich einzugehen – siehe unsere Replik.

Mit einer am 5. Juni 2009 eingereichten Petition fordern wir das BVET auf, endlich eine Amtsverordnung zu erlassen, welche für Fischzüchter wie für Vollzugsbehörden klar macht, was mit Fischen angestellt werden darf (und was nicht.)
Gemeinsame Medienmitteilung von 5 Organisationen zur Übergabe der Petition.

Das BVET ist nicht glücklich über die Aufgabe, die wir ihm zudenken. Beamte könnten nur den gesetzlichen Auftrag erfüllen. Es sei Aufgabe der Politik, diesen Auftrag zu erteilen. Die hat ihn freilich schon erteilt! Wer Tiere hält, muss laut Tierschutzgesetz für deren Wohlergehen sorgen. Schon eigenartig, dass der Gesetzgeber im Detail vorschreiben soll, was ein Fischzüchter (nicht) darf, nur weil ein paar Fischzüchter ihre Verantwortung nicht wahrnehmen und ein Amt etwas wenig Mut hat.

Einfluss nehmen

fair-fish nimmt weltweit Einfluss zugunsten des Tierwohls in Fischzuchten. Wir begleiten vor allem Projekte kritisch, welche eine verantwortungsvolle Aquakultur schaffen wollen, aber das Wohl der Fische ausklammern. Mehr dazu hier.
Hintergrund: fish-facts 5 «Fischzucht»