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Mitglieder des europäischen Parlaments haben sich nach vierjährigen Verhandlungen zu einem Kompromiss durchgerungen, der die kommerziellen Interessen der Tiefseefischerei berücksichtigt, aber auch mehr Schutz für die äusserst empfindlichen Tiefseelebensräume gewährleisten soll.

 
Längst überfällig
 
Tiefseelebensräume und ihre Bewohner wie die oben abgebildete Chimäre sind noch kaum erforscht. An die Tiefsee angepasste Arten sind meist äusserst langlebig, benötigen aber sehr viel Zeit, bis sie sich fortpflanzen können. Wenn Grundschleppnetze ihren Lebensraum zerstören oder wenn man sie fängt, bevor sie für Nachwuchs sorgen konnten, ist der Schaden immens. Viele Arten werden durch den zerstörerischen Einsatz von Grundschleppnetzen verschwinden, bevor wir sie überhaupt kennen gelernt haben. Daher war es allerhöchste Zeit, diesen Schaden zumindest einzudämmen.
 
Vorgesehene Schutzmassnahmen
 
Die EU-Regelung sieht vor, dass ab 800 Metern Tiefe im Nordostatlantik nicht mehr mit Grundschleppnetzen gefischt werden darf. Zwar gilt das Verbot nur für die EU-Gewässer, d.h. für Meeresregionen, die nicht mehr als 200 Seemeilen von der Küste eines EU-Landes entfernt sind, d.h. nicht für die Hohe See im Nordostatlantik,  doch es gilt für die Hohe See vor Westafrika um die Kanarischen Inseln und Madeira.
Zudem darf die Tiefseefischerei nur dort ohne weitere Abklärungen fischen, wo sie bereits für Zerstörung gesorgt hat. Verschont gebliebene Tiefseegebiete dürfen nur dann befischt werden, falls eine Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben hat, dass dies zu keinen gravierenden Schäden führt. Landen Tiefseekorallen oder andere empfindliche Tiefseebewohner im Netz, muss der Fang umgehend abgebrochen werden.
 
Ursprünglich wurde gefordert, dass auf jedem Schiff mit Grundschleppnetzen ein unabhängiger Beobachter mitfährt, um sicher zu stellen, dass die Regelungen auch tatsächlich eingehalten werden. Dagegen hat sich die Fischereilobby erfolgreich gewehrt. Immerhin muss künftig bei 20 Prozent der Ausfahrten von Tiefseefischern innerhalb der EU-Gewässer und auf der Hohen See ein unabhängiger Beobachter anwesend sein.
Definitiv sind all diese Entscheide jedoch noch nicht. Im November wird sich zeigen, ob diese längst überfälligen Regelungen in Kraft treten.

 

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