Industrielle Fischzucht contra Tierschutz

Afrikanische Welse in der Natur… (Foto: Johnny Jensen)

Fischfabrik «Melander»

Im Osten der Schweiz, im St. Galler Rheintal, entstand 2008 «die grösste Indoor-Fischzuchtanlage der Welt». So sagte es deren Besitzer, der saarländische Steuerflüchtling Hans Raab, der mit seinem HaRa-Fensterreinigungssystem Millionen verdiente. Die Fischfabrik «Melander» hätte im im Endausbau mit 1800 Tonnen pro Jahr weit mehr produziert als alle andern Schweizer Fischzüchter zusammen.

Die Produktion grosser Mengen muss nicht automatisch tierschutzwidrig sein – bei «Melander» war es leider der Fall. Zwar hatte sich der zuständige St. Galler Kantonstierarzt frühzeitig eingeschaltet, um auf die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen zu dringen. Vergeblich, denn der Selfmademan Hans Raab weiss immer alles besser. Anstatt die Fische fachmännisch betäuben und töten zu lassen, «erfand» er eine Methode, bei welcher die Welse heruntergekühlt und lebend zentrifugiert werden, um ihre Haut vor der Schlachtung zu entschleimen. Das erleichtert die industrielle Verarbeitung, verletzt aber krass die Gesetze.

Fragwürdig sind auch die Haltungsmethoden. fair-fish verlangte bereits 2008 rasche Massnahmen, bevor die Fabrik auf voller Leistung fährt. Daraufhin drohte Raab, seiner Fabrik den Stecker rausziehen – um die krepierten 400'000 Fische hätte sich der Kanton kümmern sollen. Der Kanton liess sich nicht erpressen. Abgestimmt aufd en konkreten Vorschlag von fair-fish räumte der Kanton Raab eine Frist bis Mitte Mai 2009 ein; ab dann hätte er tierschutzkonform betäuben und töten müssen. Raab nutzte die Frist stattdessen dazu, alle Fiche zu schlachten und danach dichtzumachen.

Im Juli 2009 liess Raab verlauten, er verlege seine Fischfabrik ins Saarland verlegen – denn dort sei seine Methode erlaubt. Doch die deutsche Tierschutzschlachtverordnung verbietet diese Methode schon länger. Die zuständigen Behörden im Saarland haben gegenüber fair-fish deutlich gemacht, dass sie Raab nicht gewähren lassen werden.
Raab nimmt es mit der Wahrheit nie so genau. In einem weiteren wirren Schreiben Ende Juli an zig Adressaten bezichtigte er die St. Galler Behörden der Tierquälerei (sic). Zudem forderte er, Prof. Segner von der Uni Bern müsse als Gutachter zu seiner Schadenersatzforderung wieder ausgeladen werden, da er als Beirat von fair-fish befangen sei. Fakt ist: Segner wurde von der Staatsanwaltschaft St. Gallen als Gutachter angefragt. Doch Segner selbst wies auf seine Beiratschaft hin, und die Staatsanwalt zog ihre Anfrage zurück. Absolut fair und korrekt – aber für einen Dreinschläger wie Raab halt nicht nachvollziehbar.

Hintergrund: fair-fish-info 24
Medien: Tages-Anzeiger 26.03.2009, Schweizer Fernsehen 27.03.2009, Schweizer Radio 28.03.2009, Agenturmeldung vom 31.03.2009, Streitgespräch auf Telezüri vom 06.04.2009

… und als «Melander» in der Fabrik

fair-fish: Lösung

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und das Tierschutzrecht sind klar. Auf dieser Grundlage präsentierte fair-fish in einem Brief an Hans Raab vom 30. März 2009 eine Lösung – mit Fax vom 31. lehnte Raab rundweg ab. Der Kanton beharrte auf Tierschutz. Raab reagierte mit Fabrikschliessung und mit Rundumschlägen, für die man ihn nur noch bemitleiden kann.

fair-fish intervenierte

Im Mai 2008 wies fair-fish die Behörden darauf hin, dass «Melander» die neue Tierschutzverordnung gleich wieder ausser Kraft setzen könnte, und half bei der Beschaffung von wissenschaftlichen Grundlagen.
Als im März 2009 noch nichts geschehen war, verlangte fair-fish das sofortige Verbot von Zucht, Haltung und Verkauf von «Melander» sowie den raschen Erlass einer Verordnung über Zucht und Haltung von Fischen. Eine Petition verlangt vom BVet, endlich eine Verordnung vorzulegen.