Industrielle Fischzucht contra Tierschutz

Afrikanische Welse in der Natur… (Foto: Johnny Jensen)

Fischfabrik «Melander»

Im Osten der Schweiz, im St. Galler Rheintal, entstand 2008 «die grösste Indoor-Fischzuchtanlage der Welt». So sagte es deren Besitzer, der saarländische Industrielle Hans Raab, der mit seinem HaRa-Fensterreinigungssystem Millionen verdiente. Die Fischfabrik «Melander» hätte im im Endausbau mit 1800 Tonnen pro Jahr weit mehr produziert als alle andern Schweizer Fischzüchter zusammen.

Die Produktion grosser Mengen muss nicht automatisch tierschutzwidrig sein – bei «Melander» war es leider der Fall. Zwar hatte sich der zuständige St. Galler Kantonstierarzt frühzeitig eingeschaltet, um auf die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen zu dringen. Vergeblich, denn der Selfmademan Hans Raab wusste es besser. Anstatt die Fische fachmännisch betäuben und töten zu lassen, «erfand» er eine Methode, bei welcher die Welse heruntergekühlt und lebend zentrifugiert werden, um ihre Haut vor der Schlachtung zu entschleimen. Das erleichtert die industrielle Verarbeitung, verletzt aber die Gesetze.

Fragen warfen auch Zucht und Haltung der Fische auf. fair-fish verlangte bereits 2008 rasche Abklärungen, bevor die Fabrik auf voller Leistung fährt. Daraufhin drohte Raab, seiner Fabrik den Stecker rausziehen – um die danach krepierten 400'000 Fische hätte sich der Kanton kümmern sollen. Der Kanton liess sich nicht erpressen. Abgestimmt auf den konkreten Vorschlag von fair-fish räumte der Kanton Raab eine Frist bis Mitte Mai 2009 ein; ab dann hätte er tierschutzkonform betäuben und töten müssen. Raab nutzte die Frist stattdessen dazu, alle Fische zu schlachten und danach dichtzumachen.

Im Juli 2009 liess Raab verlauten, er verlege seine Fischfabrik ins Saarland – denn dort sei seine Methode erlaubt. Doch die deutsche Tierschutzschlachtverordnung verbietet Raabs Methode schon länger. Von fair-fish kontaktiert, liessen die zuständigen Behörden im Saarland keinen Zweifel daran, dass sie Raab nicht gewähren lassen würden.
In einem weiteren wirren Schreiben Ende Juli 2009 an Tausende Adressaten bezichtigte Raab die St. Galler Behörden der Tierquälerei (sic). Zudem forderte er, Prof. Segner von der Uni Bern müsse als Gutachter zu seiner Schadenersatzforderung wieder ausgeladen werden, da er als Beirat von fair-fish befangen sei. Fakt ist: Segner wurde von der Staatsanwaltschaft St. Gallen als Gutachter angefragt. Doch Segner selbst wies auf seine Beiratschaft hin, und die Staatsanwalt zog ihre Anfrage zurück. Absolut fair und korrekt also.

Im März 2010 deponierte Raabs Anwalt die längst angekündigte Schadenersatzkale beim Vermittleramt St. Gallen. Raab will 105 Millionen: 40 Mio. für die von ihm selber auf Sand gesetzte Fischfabrik und 65 Mio. für die Gewinne, die er sich davon in den nächsten 20 Jahren erträumt hatte. Bezahlen sollen das der Kanton St. Gallen, der Verein fair-fish und der Zürcher Tages-Anzeiger. Noch ein Raabscher Traum.

Hintergrund: fair-fish-info Nr. 31, Nr. 27, Nr. 24
Medien: Tages-Anzeiger 26.03.2009, Schweizer Fernsehen 27.03.2009, Schweizer Radio 28.03.2009, Agenturmeldung vom 31.03.2009, Streitgespräch auf Telezüri vom 06.04.2009

… und als «Melander» in der Fabrik

2011: Das Ende

An einem unbeirrbaren Kantonstierarzt biss sich Hans Raab die Zähne aus. Ende März 2011 machte er seinen Betrieb dicht, diesmal «unwideruflich». Doch schon Anfang August 2011 verkündete Raab, er lege wieder los... Im November schliesslich machten die Behörden die unbewilligte Fischfarm endgültig dicht.

Raab wollte Geld

Nachdem Hans Raab seine Fischfabrik stillgelegt anstatt den gesetzlichen Vorschriften angepasst hatte, fordert er nun vor Gericht 195 Millionen Franken Schadenersatz.

fair-fish: Lösung

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und das Tierschutzrecht sind klar. Auf dieser Grundlage präsentierte fair-fish in einem Brief an Hans Raab vom 30. März 2009 eine Lösung – mit Fax vom 31. lehnte Raab rundweg ab. Der Kanton beharrte auf Tierschutz. Raab reagierte mit Fabrikschliessung und mit Rundumschlägen, für die man ihn nur noch bemitleiden kann.

fair-fish intervenierte

Im Mai 2008 wies fair-fish die Behörden darauf hin, dass «Melander» die neue Tierschutzverordnung gleich wieder ausser Kraft setzen könnte, und half bei der Beschaffung von wissenschaftlichen Grundlagen.
Als im März 2009 noch nichts geschehen war, verlangte fair-fish das sofortige Verbot von Zucht, Haltung und Verkauf von «Melander» sowie den raschen Erlass einer Verordnung über Zucht und Haltung von Fischen. Eine Petition verlangt vom BVet, endlich eine Verordnung vorzulegen.